Sicherheitsrichtlinien
Für den Einbau von Prallschutz-Systemen sind die einschlägigen Regelwerke und gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
- Konventionelle Sporthallen
Hier begründet sich die Einbaupflicht auf die Vorgaben des BAGUV sowie die DIN18032 Teile 1-6, das Brandverhalten sollte DIN 4102 / B2 entsprechen.
Alle Mawi-Tex – Prallschutzsysteme erfüllen die o.a. Normen und werden nach der DIN18032 jährlich und nach DIN 4102/ B2 alle fünf Jahre von unabhängigen Institutionen geprüft.
- Mehrzweckhallen
Hier muss zusätzlich die Versammlungsstätten-Verordnung (ab 200 Personen, Sporttreibende / Besucher / Zuschauer) berücksichtigt werden. Es werden wesentlich höhere Anforderungen an den Brandschutz gestellt. Wandverkleidungen gelten gem. Versammlungsstätten- Verordnung Teil 2 Abschnitt 1. § 5 als fest eingebaute Baustoffe und müssen die Brandklasse B1 nach DIN 4102 erfüllen, d. h. im Verbund vertikal geprüft (Untergrund, Kleber, Polsterschicht, Obermaterial).